Oberster Abschluss: maximal 5,00 m über dem verglichenen Gelände. Gesamtkubatur: maximal 160 m3 über dem anschließenden Gelände. Unsere Klein(garten)häuser werden gemäß den Bestimmungen des Wiener Kleingartengesetzes ausgeführt. Anpassungen an andere Bebauungsvorschriften werden selbstverständlich durchgeführt.
Mit dem Klein(garten)haus NÖ 37 setzen Sie auf ein Haus, das genau auf die gesetzlichen Bauvorschriften des Landes Niederösterreich abgestimmt ist. Es bietet genügend Platz, um sich rundherum wohlzufühlen.